Wir vertreten Arbeitgeber
- Erstellung von Arbeitsverträgen, Verhandlungen mit Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen
- Änderung oder Aufhebung von Arbeitsverträgen vorbereiten und durchsetzen
- Kündigungsschutzprozesse
- Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Verfahren vertreten, bis einschließlich der Prozessführung vor dem Bundesarbeitsgericht
- Abfindungsansprüche, Ermittlung und gerichtliche Vertretung
- Überstundenmodelle entwickeln
- Beratung in allen Fragen des Mindestlohns
- Beratung bei Betriebsübergang gem. §613a BGB
- Beratung bei Restrukturierungen
- Sanierungspläne
- bei Insolvenzausfallgeldanträgen oder Insolvenzausfallgeldansprüchen Hilfestellung leisten
- Prüfung von Zeugnissen und Beurteilungen und Erstellung von Arbeitszeugnissen
- kompetente Beratung bei Abmahnungen