Rechtsanwälte für Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen der Unternehmensinsolvenz für Unternehmen und selbständig Tätige und der Privatinsolvenz für Privatpersonen.
Bei beiden Verfahren ist die Zielrichtung identisch: es soll die außergerichtliche Sanierung bzw. Schuldenbereinigung gefördert werden. Am Ende des Verfahrens soll der redliche Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen, sowohl der Unternehmer als auch die Privatperson.
Seit dem Jahre 2002 sind wir als Treuhänder und Insolvenzverwalter an den Standorten Berlin und Frankfurt/Oder tätig. Wir haben bis heute mehr als 3.000 Insolvenzverfahren durchgeführt.
Wir vertreten Sie als Unternehmer, wenn sich Ihr Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und als Privatperson, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Wir vertreten Sie auch als Gläubiger, wenn Sie gegen einen insolventen Schuldner Ansprüche geltend machen.
Wir unterstützen Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Lösung Ihrer Schuldenprobleme.