Grundsteuerreform

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Sofern Sie Eigentümer eines privat, betrieblich oder landwirtschaftlich/forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes sind, sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Die Erklärungen sind vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 digital bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Hierzu ist einiges an Vorbereitungen zu treffen.

Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstützen wir Sie gerne und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell. Wir können gerne für Sie auch den Prozess und die Abwicklung der digitalen Meldungen mit den Finanzbehörden übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.

Die Feststellung des Grundsteuerwertes ist nicht Teil des normalen Steuerberatungsauftrages. Um für Sie tätig werden zu können, bitten wir Sie Beratungsauftrag zu unterschrieben und zurückzusenden. Informationen zum weiteren Verfahren erhalten Sie nach Beauftragung.

 

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Rechtsanwalt für Steuerrecht