Wir vertreten Gesellschaften

  • in der Gründungsberatung, insbesondere die Beratung bei der Rechtsformwahl, ob für Sie ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft die richtige Rechtsform ist
  • bei der Beratung und Erstellung des Gesellschaftsvertrages und
    die Überprüfung von Gesellschaftsverträgen unter Beachtung der jeweilige Risiken für den Unternehmer
  • im Recht der Kapitalgesellschaften, GmbH sowie der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
  • im Recht der Aktiengesellschaft
  • im Recht der SE, der Europäischen Aktiengesellschaft
  • im Recht der Personengesellschaften, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), und der Kommanditgesellschaft (KG)
  • bei Umwandlungen, in der Beratung nach dem Umwandlungsrecht, Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung,
  • bei grenzüberschreitenden, formwechselnden Umwandlungen innerhalb der EU
  • im Recht der Limited, ltd. insbesondere nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU
  • Venture Capital, Start-Up - Gründungen
  • bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • in der Beratung und Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, wie Auseinandersetzung der Gesellschaft, Kapitalerhöhung
  • im Falle der Haftung des Gesellschafters einer GmbH oder Unternehmergesellschaft UG für die Schulden der GmbH oder UG
  • Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen und Gesellschaften, Kapitalbeteiligung, Erfolgsbeteiligung
  • Gewinnabführungsverträge im Konzern, Beherrschungsverträge, Betriebsüberlassung
  • Unternehmens- und Beteiligungskäufe
  • Unternehmensnachfolgeregelungen, Unternehmensübernahmen, Beteiligung der Geschäftsführung am Unternehmen
  • Vereinsgründung, Gemeinnützigkeit
  • Gründung einer Stiftung, Gemeinnützigkeit


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