Wir vertreten Gesellschaften
- in der Gründungsberatung, insbesondere die Beratung bei der Rechtsformwahl, ob für Sie ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine GbR oder eine Kapitalgesellschaft die richtige Rechtsform ist
- bei der Beratung und Erstellung des Gesellschaftsvertrages und
die Überprüfung von Gesellschaftsverträgen unter Beachtung der jeweilige Risiken für den Unternehmer - im Recht der Kapitalgesellschaften, GmbH sowie der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
- im Recht der Aktiengesellschaft
- im Recht der SE, der Europäischen Aktiengesellschaft
- im Recht der Personengesellschaften, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), und der Kommanditgesellschaft (KG)
- bei Umwandlungen, in der Beratung nach dem Umwandlungsrecht, Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung,
- bei grenzüberschreitenden, formwechselnden Umwandlungen innerhalb der EU
- im Recht der Limited, ltd. insbesondere nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU
- Venture Capital, Start-Up - Gründungen
- bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- in der Beratung und Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, wie Auseinandersetzung der Gesellschaft, Kapitalerhöhung
- im Falle der Haftung des Gesellschafters einer GmbH oder Unternehmergesellschaft UG für die Schulden der GmbH oder UG
- Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen und Gesellschaften, Kapitalbeteiligung, Erfolgsbeteiligung
- Gewinnabführungsverträge im Konzern, Beherrschungsverträge, Betriebsüberlassung
- Unternehmens- und Beteiligungskäufe
- Unternehmensnachfolgeregelungen, Unternehmensübernahmen, Beteiligung der Geschäftsführung am Unternehmen
- Vereinsgründung, Gemeinnützigkeit
- Gründung einer Stiftung, Gemeinnützigkeit