Wir vertreten Arbeitnehmer

  • Arbeitsverträgen aufsetzen und verhandeln
  • Änderung oder Aufhebung von Arbeitsverträgen vorbereiten und durchsetzen
  • Kündigungsschutzprozesse führen
  • Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Verfahren vertreten, bis einschließlich der Prozessführung vor dem Bundesarbeitsgericht
  • Abfindungsansprüche feststellen und gerichtlich vertreten
  • Arbeitnehmer bei drohender oder eingetretener Insolvenz des Unternehmens beraten
  • bei Insolvenzausfallgeldanträgen oder Insolvenzausfallgeldansprüchen Hilfestellung leisten
  • Prüfung von Zeugnissen und Beurteilungen und Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • kompetente Beratung bei Abmahnungen


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