Wir vertreten Arbeitnehmer
- Arbeitsverträgen aufsetzen und verhandeln
- Änderung oder Aufhebung von Arbeitsverträgen vorbereiten und durchsetzen
- Kündigungsschutzprozesse führen
- Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Verfahren vertreten, bis einschließlich der Prozessführung vor dem Bundesarbeitsgericht
- Abfindungsansprüche feststellen und gerichtlich vertreten
- Arbeitnehmer bei drohender oder eingetretener Insolvenz des Unternehmens beraten
- bei Insolvenzausfallgeldanträgen oder Insolvenzausfallgeldansprüchen Hilfestellung leisten
- Prüfung von Zeugnissen und Beurteilungen und Erstellung von Arbeitszeugnissen
- kompetente Beratung bei Abmahnungen