Wir vertreten Arbeitgeber

  • Erstellung von Arbeitsverträgen, Verhandlungen mit Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen
  • Änderung oder Aufhebung von Arbeitsverträgen vorbereiten und durchsetzen
  • Kündigungsschutzprozesse
  • Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Verfahren vertreten, bis einschließlich der Prozessführung vor dem Bundesarbeitsgericht
  • Abfindungsansprüche, Ermittlung und gerichtliche Vertretung
  • Überstundenmodelle entwickeln
  • Beratung in allen Fragen des Mindestlohns
  • Beratung bei Betriebsübergang gem. §613a BGB
  • Beratung bei Restrukturierungen
  • Sanierungspläne
  • bei Insolvenzausfallgeldanträgen oder Insolvenzausfallgeldansprüchen Hilfestellung leisten
  • Prüfung von Zeugnissen und Beurteilungen und Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • kompetente Beratung bei Abmahnungen


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