Das Recht der Limited, ltd. insbesondere nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU

Das Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union hat auch gesellschaftsrechtliche Auswirkungen. Da das Vereinigte Königreich nunmehr wie ein Drittstaat zu behandeln ist, werden diejenigen Limiteds, die ihren statuarischen Sitz im Vereinigten Königreich haben, aber den Verwaltungssitz in Deutschland, nicht mehr als Limited angesehen, auch wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Diese ltd´s werden, bei einer Ein-Personen Limited als eingetragener Kaufmann, oder, bei Mehrpersonen-Limited´s als GbR oder OHG´s weitergeführt. Kontaktieren Sie uns bezüglich der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Folgen.

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