Aktuelles zur umsatzsteuerlichen Organschaft, Steuerermäßigung, Firmenwagen, Zusätzlichkeitserfordernis für beitragsfreie Arbeitgeberleistungen
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
• Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums. Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen.