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Aktuelles zu Familienheimen, verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken, Investitionsabzugsbetrag

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat in dieser Legislaturperiode Steuerentlastungen von über 30 Milliarden EUR in Aussicht gestellt. Mit etwaigen Gesetzesentwürfen ist in Kürze zu rechnen. Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten, widmen uns aber zunächst einmal den konkreteren Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Familienheime können vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Eine Voraussetzung ist, dass der Erwerber die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Mit diesem Kriterium hat sich der Bundesfinanzhof nun näher befasst.

• Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken berechtigt zum vollen Abzug der Werbungskosten, wenn das Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat das bei einer Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes allerdings jüngst anders gesehen und eine Totalüberschussprognose gefordert.

• Für die erfolgreiche Beanspruchung eines Investitionsabzugsbetrags muss das Wirtschaftsgut bestimmte Nutzungsvoraussetzungen erfüllen. In den Fällen einer Betriebsaufgabe gibt es nun eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

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