Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Vermietung von Ferienwohnungen, Airbnb

Die Wohnungsvermietungsplattform Airbnb hat der Berliner Finanzverwaltung im Septmber 2020 10.000 Datensätze zur Verfügung gestellt, aus den Jahren 2012 bis 2014. Diese werden steuerlich geprüft. Es ist davon auszugehen, dass auch für die Folgejahre von Seiten der Vermietungsplattform die Datensätze an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Hier besteht in jedem Fall Handlungsbedarf für die Vermieter von Ferienwohnungen, wenn sie die Einnahmen nicht in ihrer Steuererklärung angegeben haben.

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